Das geht. Du kannst während einem Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ / FÖJ ) oder Bundesfreiwilligendienst ( BFD )auch einen Mini-Job machen. Allerdings musst du darauf achten, dass in einer Woche nicht mehr als insgesamt 48 Stunden zusammenkommen.
Wenn du zum Beispiel ein FSJ machst und dafür 40 Stunden in der Woche im Einsatz bist, darf dein Mini-Job nicht mehr als 8 Stunden in Anspruch nehmen. Am besten ist es, du klärst das vorher mit deinem Träger oder deiner Einsatzstelle ab. Als Arbeitgeber müssen die das dann prüfen, damit die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.