BFD - Bundesfreiwilligendienst
Die Wehrpflicht ist ausgesetzt und damit auch der Zivildienst. Daraufhin wurde für Männer und Frauen der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Der Bundesfreiwilligendienst ist fast genauso gestaltet wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ): vielfältige Einsatzbereiche, gleiche Dienstdauer, 25 Seminartage.
Der wesentliche Unterschied zwischen FSJ und BFD:
Anders als beim FSJ gibt es keine Altersbeschränkung. Du kannst also 27 Jahre und älter sein. Auch Senioren können teilnehmen. Freiwillige über 27 Jahre können zudem ihr Freiwilligenjahr in Teilzeit machen (ab 20 Stunden pro Woche). Der Dienst kann verkürzt und auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Bildungsjahr:
Freiwilligen stehen bei einem einjährigen Bundesfreiwilligendienst insgesamt 25 Seminartage zu. Die Seminare zählen als Arbeitszeit. Hier kannst du dich mit anderen Freiwilligen austauschen. Die Themen betreffen die praktische Arbeit in der Einsatzstelle, aber auch Aktuelles aus Gesellschaft, Politik, Religion oder Kultur.
Weitere Leistungen beim BFD:
- Monatliches Taschengeld
- Urlaub
- pädagogische Begleitung
- Sozialversicherung: Kranken-, Unfall-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Ansprüche auf Kindergeld und (Halb-) Waisenrente bleiben bestehen
- Einige Anbieter stellen Dienstunterkunft und Verpflegung
Bitte beachten:
Die Details können beim Bundesfreiwilligendienst je nach Einsatzstelle und deiner persönlichen Situation verschieden sein. Kläre daher die Einzelheiten vorher mit deinem Anbieter ab.
BFD-Sondermodelle
Ob Politik, Kultur oder berufliche Orientierung: Vom Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es Sondermodelle, die im Freiwilligendienst und bei den Seminaren inhaltliche Schwerpunkte setzen: BFD-Sondermodelle im Überblick
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