Die Dauer der Arbeitszeit regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz – kurz: JArbSchG. Es gilt auch, wenn du einen Freiwilligendienst leistest wie zum Beispiel ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Demnach dürfen laut Paragraph 8 Jugendliche täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche.
Jugendliche haben Anspruch auf Urlaub. Wer zum Beginn eines Kalenderjahrs noch keine 16 Jahre alt ist, bekommt mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr. Wer zum Beginn eines Kalenderjahrs noch keine 17 ist, hat Anspruch auf mindestens 27 Tage jährlich, und wer noch keine 18 Jahr alt ist, hat Anspruch auf mindestens 25 Tage pro Jahr. Nähere Informationen findest du in Paragraph 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.