Ich bin 63 und beziehe Arbeitslosengeld (ALG 1). Kann ich trotzdem einen Freiwilligendienst machen?

Ob ein Freiwilligendienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 (ALG1) möglich ist, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Gerade beim ALG 1 ist es wichtig, sich bei der Agentur für Arbeit auf die persönliche Situation hin beraten zu lassen. 

Knackpunkt ist, dass Arbeitssuchende, die ALG 1 beziehen, dem Arbeitsmarkt beziehungsweise für die Vermittlung von Arbeit zur Verfügung stehen müssen. Es ist daher wichtig, mit der Arbeitsagentur abzuklären, ob sich diese Bedingung mit einem Freiwilligendienst vereinbaren lässt. Es dürfte auch darauf ankommen, was für eine Art von Freiwilligendienst ees dann wäre. Ein Bundesfreiwilligendienst kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit geleistet werden.

Ehe man sich an die Agentur für Arbeit wendet, kann man sich vorab bei dem Träger informieren, bei dem man einen Freiwilligendienst machen will. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können über passende Angebote in der Region informieren und auf die persönliche Situation hin beraten. 

Kontakte zu unseren Trägern in den verschiedenen Regionen Deutschlands bietet unsere Seite "Anbieter im Überblick": https://www.ein-jahr-freiwillig.de/de/anbieter