Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) können in der Regel als Praxisnachweise anerkannt werden. Allerdings entscheiden das die Ausbildungsstätten. Ein Freiwilligendienst muss inhaltlich zur Ausrichtung des Studiengangs passen. Die Voraussetzungen können je nach Ausbildung und je nach Bundesland etwas unterschiedlich sein.
TIPP: Wenn Du schon weißt, welche (Fachhoch-) Schule du nach dem FSJ besuchen willst, erkundige dich dort schon mal nach den Bedingungen. Dann kannst du dir gezielt passende Einsatzstellen aussuchen und dich dort bewerben.
Auch gut zu wissen: Ein FSJ oder BFD kann nur dann offiziell bescheinigt werden, wenn mindestens sechs Monate voll absolviert worden sind. Das kann wichtig werden, wenn du dir den Freiwilligendienst als Wartezeit auf ein Studium und als Praxisnachweis anerkennen lassen willst.