Bei einem geförderten Freiwilligendienst wie FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst (BFD) kannst du um bis zu sechs Monate verlängern. Es sind also maximal 18 Monate Freiwilligendienst möglich.
Du in deiner Einsatzstelle verländern. Du kannst aber auch zwei Freiwilligendienste kombinieren, indem du z.B. ein sechs-monatiges FSJ/BFD in einer Einsatzstelle machst und dich neu für einen weiteren zwölf-monatigen Freiwilligendienst bei einer anderen Einsatzstelle bewirbst.
Beachte, dass ein FSJ / BFD nur dann offiziell anerkannt werden kann, wenn mindestens sechs Monate voll absolviert worden sind. Das kann wichtig werden, wenn du den Freiwilligendienst als Wartezeit für ein Studium oder als Bescheinigung für einen Praxisteil in Ausbildung/Studium nutzen kannst.
Was auch geht: Nach einem FSJ / BFD in Deutschland kannst du für weitere zwölf Monate einen Freiwilligendienst im Ausland machen. Freiwilligendienste in Deutschland und ein Freiwilliges Internationales Jahr werden nicht aufeinander angerechnet.