In der Regel besteht der Anspruch auf Kindergeld bei einem freiwilligen internationalen Jahr weiter. Es kommt allerdings darauf an, über was für ein Programm das Auslandsjahr läuft. Die Angebote unserer evangelischen Organisationen laufen in den allermeisten Fällen über staatliche Förderprogramme wie zum Beispiel weltwärts, Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) oder Europäisches Solidaritätskorps (ESK). Bei diesen Förderprogrammen ist der Anspruch auf die Fortzahlung des Kindergelds gewährleistet.