Es gibt außer der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht keine formalen Voraussetzungen für ein FSJ oder einen BFD. Die Vollzeitschulpflicht ist je nach Bundesland mit 15 oder 16 erreicht. Der Schulabschluss ist nicht wichtig. Und auch Berufserfahrung wird nicht verlangt. Erwartet wird vielmehr die Bereitschaft, sich mit anderen Menschen zu beschäftigen und sich auf sie einzulassen. Ebenso solltest du bereit sein, die übertragenen Aufgaben verantwortungsvoll zu übernehmen.
Auch bei einem Freiwilligendienst im Ausland steht deine Motivation im Vordergrund. Ein Freiwilligendienst im Ausland ist jedoch oft erst ab 18 Jahren möglich. Im Programm "weltwärts" ist Volljährigkeit sogar vorgeschrieben. Bei der Altersgrenze nach oben kommt es ganz auf das Programm an. Ein FSJ und einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst kann man bis zum 27. Geburtstag machen. Ein Europäischer Freiwilligendienst ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres und der "weltwärts"-Freiwilligendienst bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres möglich. Im Bundesfreiwilligendienst (BFD): hingegen gibt es nach oben keine Altersgrenze - auch Berufstätige und Senioren können einen machen.