Welche Rechte haben Freiwillige?

Ob du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machst - deine Dienstzeit ist gesetzlich geregelt: mit dem Jugendfreiwilligendienstegesetz und dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst. Diese Spielregeln werden dann von den einzelnen Träger ausgestaltet. Das heißt für dich im Klartext: Du hast Pflichten. Aber auch Rechte! Die Wichtigsten im Überblick:

Recht auf Bildung: In beiden Diensten hast du die Pflicht - oder besser gesagt: das Recht - an 25 Bildungstagen teilzunehmen, wenn du einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst absolvierst. Die Inhalte der Seminare sind je nach Träger unterschiedlich. Manche bieten Blockseminare (meistens 5 Tage) oder einzelne Seminartage an. Bei Diakonischen Werk zum Beispiel hast du in der Regel fünf Seminare, die jeweils fünf Tage dauern. So erlebst du mit anderen Freiwilligen eine spannende und informative Zeit.

Recht auf Urlaub: Freiwillige bekommen zwischen 24 und 30 Tagen Urlaub. Bei Jugendlichen unter 18 greift das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Recht auf Vergütung: Freiwillige haben Anspruch auf Taschengeld. Die meisten Träger zahlen je nachdem noch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Verpflegungsgeld. Die genaue Höhe ist unterschiedlich. Darüber hinaus haben deine Eltern  Anspruch auf Kindergeld. Andere Leistungen, wie etwa Wohngeld, können zusätzlich beantragt werden. Ob Wohngeld gewährt wird, ist vom Einkommen abhängig und wird im Einzelfall geprüft. Dabei werden neben den Einkünften aus dem Freiwilligendienst auch Einkünfte wie etwa Unterhalt, Kindergeld oder Renten berücksichtigt. Eine Garantie, dass man Wohngeld bekommt, gibt es nicht.

Recht auf Sozialversicherung: In einem geregelten Freiwilligendienst bist du sozialversichert. Die Beiträge für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung übernimmt der Träger.



Tipp:

Schau dir den Vertrag mit deinem Träger genau an, damit du keine unangenehmen Überraschungen erlebst. In der Vereinbarung stehen die Rechte und Pflichten aller Beteiligten - also von dir, der Einrichtung und dem Träger; im BFD auch des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.