Es kommt ganz darauf an, ob du einen geförderten Dienst leistest oder einen ungeförderten. Bei einem geförderten internationalen Freiwilligendienst - zum Beispiel Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD), Europäischer Freiwilligendienst (EFD) oder weltwärts - ist der Träger verpflichtet, für dich eine Auslandskranken-, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Bei einem ungeförderten Dienst achte selbst auf folgende Mindeststandards: Auslandskrankenversicherung (mit Pflegeversicherung und Reiserücktransport) sowie Unfallversicherung (inklusive Invalidität und Dienst-Haftpflichtversicherung).