Das stimmt nicht. Es ist gesetzlich geregelt, dass kinderbezogene Leistungen wie Kindergeld oder Kinderfreibeträge während einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) weitergezahlt werden. Das gilt auch für die Waisenrente.