Keine Sorge. Auch wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, zahlt dir dein Träger das Taschengeld. Wichtig ist, dass du deine Ansprechpersonen in der Einsatzstelle und beim Träger sofort informierst. Das ärztliche Attest solltest du ihnen umgehend schicken. Als Freiwillige bist du krankenversichert. In der Regel wird das Taschengeld vom Träger sechs Wochen lang weiterbezahlt. Sollte die Erkrankung länger dauern, erhalten Freiwillige von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld.