Auch ohne einen festen Wohnsitz kannst du einen Freiwilligendienst machen. Allerdings musst du - am besten gemeinsam mit der Einsatzstelle - klären, an welche Adresse die Post für dich geschickt werden kann. Zum Beispiel versendet die Krankenkasse die Versichertenkarte für dich auf dem Postweg. Oder auch der Freiwilligenausweis (Chipkarte) wird in der Regel an diese Adresse geschickt.
Zum Wohnsitz gibt es keine eigenen auf den Freiwilligendienst bezogenen Regeln. Da ein Freiwilligendienst wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist, gelten die allgemeinen Regeln zum Meldegesetz. Da man demnach auch ohne festen Wohnsitz sozialversicherungsrechtlich gemeldet werden kann, ist ein Freiwilligendienst wie gesagt möglich.