Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass für Jugendliche unter 18 Jahren eine 5-Tage-Woche gilt - siehe Paragraph 15. Danach muss es mindestens einen freien Tag geben. Es ist also nicht erlaubt, dass du als 16-Jähriger elf Tage am Stück eingesetzt wirst.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetzt - im Beamtendeutsch als JArbSchG abgekürzt - darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Pro Woche sind 40 Stunden die Höchstgrenze. Das kannst du unter Paragraph 8 nachlesen.
Bei Konflikten kann der Träger helfen
Mach deinen Vorgesetzten bewusst, dass du erst 16 Jahre jung bist. Und dass sie nach Paragraph 58 eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen wird. Empfindliche Geldbußen können die Folge sein.
Solltest du in deiner Einsatzstelle deswegen Probleme bekommen, kannst du dich an deine Ansprechpersonen beim Träger wenden. Oder du sprichst die Pädagogen auf das Problem an, die du bei deinen Seminaren kennengelernt hast. Sie können helfen, den Konflikt beizulegen.