Ein FSJ kann gekündigt werden. Wie und wann steht in der Vereinbarung, die du mit deiner Organisation abgeschlossen hast. Falls du bereits eine Vereinbarung unterschrieben hast, achte genau auf den Wortlaut und lass dich gegebenenfalls auch nochmals auf deine Situation hin genauer beraten.
In der Regel kannst du aber aus wichtigen Gründen kündigen - zum Beispiel wenn du eine Ausbildung oder ein Studium beginnst. Diese Form wird "außerordentliche" oder auch "fristlose Kündigung" genannt. Man kann dann mit einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds aufhören.
Daneben gibt's auch die Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen. Und zwar mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Variante wäre dann die sogenannte "ordentliche Kündigung". Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung: In beiden Fällen findet in der Regel ein klärendes Gespräch statt.