Entscheidend ist, ob du dich für das FSJ direkt in Österreich beworben hast. Falls ja, gilt dein Engagement in Wien als ein reiner Freiwilligendienst im Ausland. Dein freiwilliges Jahr in Wien dürfte dann nicht mit einem FSJ, FÖJ oder BFD in Deutschland verrechnet werden.
Anders sieht es aus, falls dein Engagement in Wien über eine Organisation in Deutschland zustande gekommen ist. Wenn dein Freiwilligendienst in Österreich über ein deutsches Förderprogramm läuft, müssten die beiden Freiwilligendienste einander angerechnet werden. Der Grund: Nach dem deutschen Jugendfreiwilligendienstgesetz dürfen geförderte Freiwilligendienste maximal 18 Monate geleistet werden. Wenn du in Wien ein ganzes Freiwilliges Soziales Jahr gemacht hast, kannst du anschließend in Deutschland nur noch sechs Monate ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Kurzum: Ob du nach deinem Jahr in Wien auch noch ein 12-monatiges FSJ in München machen kannst, hängt von der Frage ab, ob du in Deutschland bereits in den "Genuss" eines geförderten Freiwilligendienstes gekommen bist.
Falls nein, solltest du dies beim Bewerben die Organisationen darauf hinweisen, dass dein FSJ in Wien NICHTS mit einem FSJ in Deutschland zu tun hat und das Jugendfreiwilligendienstgesetz in deinem Fall nicht greift. Da die Freiwilligendienste in Österreich und Deutschland gleich heißen und ähnlich aufgebaut sind, kann es leicht zu Missverständnissen kommen.