Das Taschengeld von Freiwilligen gilt als Einkommen und ist daher leider nicht von der Rundfunkgebühr befreit. In einem Personalwohnheim gilt in der Regel jedes Apartment als eine eigene Wohnung. Sollte die Unterkunft als Wohngemeinschaft eingerichtet sein, wäre nur eine Person gebührenpflichtig. Die sogenannte GEZ-Gebühr wird pro Haushalt fällig.
Wenn du eine eigene Unterkunft hast, bist du also auch als Freiwilliger gebührenpflichtig. Es sei denn, du könntest nachweisen, dass deine Unterkunft eine Zweitwohnung ist und du die GEZ-Gebühren bereits für den Hauptwohnsitz zahlst. Aber in der Regel kommen Freiwillige ja aus dem Elternhaus und zahlen keine Rundfunkgebühren.