Fragen und Antworten

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Das Taschengeld von Freiwilligen gilt als Einkommen und ist daher leider nicht von der Rundfunkgebühr befreit. In einem Personalwohnheim gilt in der Regel jedes Apartment als eine eigene Wohnung. Sollte die Unterkunft als Wohngemeinschaft eingerichtet sein, wäre nur eine Person gebührenpflichtig. Die sogenannte GEZ-Gebühr wird pro Haushalt fällig.

Wenn du eine eigene Unterkunft hast, bist du also auch als Freiwilliger gebührenpflichtig. Es sei denn, du könntest nachweisen, dass deine Unterkunft eine Zweitwohnung ist und du die GEZ-Gebühren bereits für den Hauptwohnsitz zahlst. Aber in der Regel kommen Freiwillige ja aus dem Elternhaus und zahlen keine Rundfunkgebühren. 

Freiwilligendienste sind in Deutschland auch für Ältere möglich. Zahlreiche Organisationen bieten den sogenannten Bundesfreiwilligendienst an - kurz BFD. Beim Bundesfreiwilligendienst gibt es keine Altersbegrenzung. Manche Anbieter bezeichnen ihre Freiwilligendienste für Ältere auch mit dem Zusatz "BFD Ü27" oder "BFD plus".



Du kannst auf ein-jahr-freiwillig.de gezielt nach BFD-Stellen in deiner Region suchen:

https://www.ein-jahr-freiwillig.de/stellensuche

Tipp: Gerne auch direkt mit Anbietern in deiner Region Kontakt aufnehmen und dich beraten lassen, was für ein Freiwilligendienst am besten zu dir passt. Eine Besonderheit beim BFD ist auch, dass dieser Freiwilligendienst in Teilzeit möglich sein kann. Einen Überblick unserer Träger-Organisationen findest du auf dieser Seite: 

https://www.ein-jahr-freiwillig.de/anbieter

In der Regel ist ein Freiwilliges Soziales Jahr  (FSJ) bzw. ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) darauf ausgerichtet, ein Jahr in einer Einsatzstelle zu machen. Da es ein Freiwilligendienst ist, kann das Engagement natürlich auch vorzeitig beendet werden. Oder aber auch auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, ist es erst wieder nach fünf Jahren möglich, ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst zu machen.

Theoretisch könntest du jetzt also ein sechsmonatiges FSJ in einer Einrichtung machen und danach nochmals ein 6- , 9- oder 12-monatigen Freiwilligendienst (FSJ/ BFD/ FÖJ) in einer anderen Einrichtung.

Ein Freiwilligendienst ist zugleich ein Bildungsjahr

Die entscheidende Frage ist, ob die Organisation(en) das mitmachen können und wollen. Den Organisationen, den sogenannten Trägern, ist es natürlich am liebsten, wenn Freiwillige ein ganzes Jahr bei ihnen bleiben. Denn es braucht seine Zeit, bis Freiwillige eingearbeitet sind und eine gewisse Routine entwickeln. Das kann auch wichtig für dich selber sein, um ein Arbeitsfeld richtig kennenlernen zu können. Denn das ist eine Chance, die dir ein freiwilliges Jahr bietet. Zudem sind die Seminare  während dem FSJ auf eine einjährige Dauer ausgelegt. Denn beim Freiwilligendienst geht es nicht allein ums Arbeiten, es ist zugleich ein Bildungsjahr. 

Hinzu kommt eine ganz praktische Frage: Kann eine Einrichtung, zu der du nach sechs Monaten FSJ wechseln möchtet, die Einsatzstelle dann noch zum gewünschten Zeitpunkt  anbieten? Oder brauchen auch die jetzt sofort jemanden und die angebotene Stelle wäre in sechs Monaten besetzt?

FSJ-Bescheinigung erst nach vollen sechs Monaten

Am besten ist es daher, wenn du im Vorfeld mit den Organisationen direkt abklärst, ob es möglich wäre, nach einem halben Jahr zu wechseln. Wichtig ist es meines Erachtens, dass du offen und ehrlich mit allen Beteiligten deine Wechselabsichten besprichst. Gut möglich, dass sich dann ein möglichst nahtloser Wechsel machen lässt.

Gut zu wissen: Ein FSJ/ FÖJ/ BFD kann erst dann als solche offiziell bescheinigt werden, wenn sechs Monate komplett geleistet worden sind. Das kann wichtig werden, falls du den Freiwilligendienst als Wartezeit für ein Studium und/oder als Praxisnachweis für eine Ausbildung oder ein Fach-Studium brauchst. Da wäre es schade, wenn du volle sechs Monate in er einen Einrichtung, aber nur 5,5 Monate in der anderen Einrichtung gewesen wärst. Tipp: Wenn das mit dem Wechsel klappt, achte darauf, dich in beiden Einrichtungen möglichst volle sechs Monate zu engagieren.

Über unsere Stellensuche kannst du bundesweit nach Einsatzstellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) suchen: www.ein-jahr-freiwillig.de/stellensuche

Wenn du ein freiwilliges Jahr in Deutschland machen willst, ist Anfang 2020 ein guter Zeitpunkt, um dich zu bewerben. Du musst dich direkt bei den Organisationen deiner Wahl bewerben. Über die Stellenprofilen kannst du mit einem Klick Kontakt aufnehmen. 

Willst du von Deutschland aus für ein freiwilliges internationales Jahr ins Ausland, solltest du dich schon jetzt bewerben. Denn bei vielen Organisationen enden die Bewerbungsfristen noch in diesem Jahr, bei einigen sogar schon am 15. Oktober. Einen Überblick der Bewerbungsfristen für Freiwilligendienste im Ausland findest du auf unserer Info-Seite.

Der Bundesfreiwilligendienst - kurz BFD - ist ein Programm für Freiwilligendienste. Wenn du ein BFD machen willst, kannst du dich bei einer oder mehreren Organisationen für Einsatzstellen bewerben, die einen BFD anbieten. In Leipzig haben wir verschiedene Organisationen ( sogenannte „Träger“ ), die BFD-Einsatzstellen anbieten.

Die findest du am einfachsten über die Stellensuche auf ein-jahr-freiwillig.de. Mit einem Klick kannst du direkt Kontakt mit den Trägern aufnehmen, dich gleich bewerben oder erst mal unverbindlich informieren.

Freiwillige können nebenbei sogenannte Mini-Jobs machen. Allerdings dürfen in der Woche nicht mehr als 48 Stunden zusammenkommen. Wenn du zum Beispiel einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machst und eine 40-Stunden-Woche hast, kannst du höchstens acht Stunden pro Woche jobben. Siehe dazu auch unsere Antwort auf eine ganz ähnliche Frage.

Nein. Ob Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr: Diese Freiwilligendienste sind grundsätzlich und ausnahmslos sozialversicherungspflichtig. Während dem Freiwilligendienst übernimmt der Träger die Kosten für  Sozialversicherungen (also Kranken-, Unfall-, Pflege-,  Renten- und Arbeitslosenversicherung). Daher kann es keinen Zuschuss zu einer privaten Versicherung geben. 

Wenn du vor Beginn des Freiwilligendienstes privat versichert bist, kannst du aber mit deiner Privatversicherung eine sogenannte "Anwartschaft" vereinbaren. Damit hättest du die Möglichkeit, nach dem FSJ ober BFD wieder in die private Versicherung zurückzukehren - sofern du dann im Anschluss kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehst.  

Freiwilligendienste in Deutschland wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) beginnen in der Regel zwischen August und Oktober - also je nach Bundesland mit Beginn eines neuen Schul- und Ausbildungsjahrs. Mehr und mehr Organisationen bieten aber auch flexible Starts während dem Jahr an. 

Wenn es um Freiwilligendienste im Ausland geht - z.B. weltwärts, Diakonisches Jahr im Ausland (DJiA), Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) - sind die Ausreisetermine bei unseren Organisationen im Sommer. Eine unserer Organisationen bietet auch Freiwilligendienste im Ausland an, die Januar/Februar beginnen. Wichtig bei Freiwilligendienste im Ausland ist es, die zum Teil sehr frühen Bewerbungsfristen zu beachten. Für ein internationales Jahr, das im Sommer 2020 beginnt, endet bei manchen Anbietern schon im Herbst 2019 die Bewerbungsfrist.

Im Prinzip könnte das funktionieren, weil internationale und nationale Freiwilligendienste nicht aufeinander angerechnet werden. Dein weltwärts-Jahr ist also eine Sache für sich.

Wenn man einen geförderten Freiwilligendienst wie FSJ, BFD oder FÖJ macht, kann man auf bis zu 18. Monate verlängern. In diesem Zeitraum ist auch ein Wechsel möglich. Du kannst also 12 Monate FÖJ und 6 Monate Bundesfreiwilligendienst (BFD) machen - vorausgesetzt, du findest Träger, die das mitmachen (können). Da der Wechsel bei ein und demselben Träger stattfindet, sollte das in deinem Fall ja kein Problem sein.



Wichtig im Hinblick auf Deine Wartezeit aufs Studium:

Achte darauf, dass du mit dem Wechsel zum BFD auch formal mindestens sechs Monate Bundesfreiwilligendienst vollenden kannst. Ob FSJ, FÖJ oder BFD: Die Freiwilligendienste können nur dann als solche beglaubigt werden, wenn mindestens sechs Monate absolviert sind. Es wäre unglücklich, wenn dir ein halbes Jahr Wartezeit verloren gehen würde, nur weil du unter Umständen fünf Monate BFD gemacht hast.

 

Noten sind bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr nicht wichtig. Entscheidend ist, dass du Lust und Freude daran hast, dich für andere Menschen zu engagieren.

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