In der Regel ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bzw. ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) darauf ausgerichtet, ein Jahr in einer Einsatzstelle zu machen. Da es ein Freiwilligendienst ist, kann das Engagement natürlich auch vorzeitig beendet werden. Oder aber auch auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, ist es erst wieder nach fünf Jahren möglich, ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst zu machen.
Theoretisch könntest du jetzt also ein sechsmonatiges FSJ in einer Einrichtung machen und danach nochmals ein 6- , 9- oder 12-monatigen Freiwilligendienst (FSJ/ BFD/ FÖJ) in einer anderen Einrichtung.
Ein Freiwilligendienst ist zugleich ein Bildungsjahr
Die entscheidende Frage ist, ob die Organisation(en) das mitmachen können und wollen. Den Organisationen, den sogenannten Trägern, ist es natürlich am liebsten, wenn Freiwillige ein ganzes Jahr bei ihnen bleiben. Denn es braucht seine Zeit, bis Freiwillige eingearbeitet sind und eine gewisse Routine entwickeln. Das kann auch wichtig für dich selber sein, um ein Arbeitsfeld richtig kennenlernen zu können. Denn das ist eine Chance, die dir ein freiwilliges Jahr bietet. Zudem sind die Seminare während dem FSJ auf eine einjährige Dauer ausgelegt. Denn beim Freiwilligendienst geht es nicht allein ums Arbeiten, es ist zugleich ein Bildungsjahr.
Hinzu kommt eine ganz praktische Frage: Kann eine Einrichtung, zu der du nach sechs Monaten FSJ wechseln möchtet, die Einsatzstelle dann noch zum gewünschten Zeitpunkt anbieten? Oder brauchen auch die jetzt sofort jemanden und die angebotene Stelle wäre in sechs Monaten besetzt?
FSJ-Bescheinigung erst nach vollen sechs Monaten
Am besten ist es daher, wenn du im Vorfeld mit den Organisationen direkt abklärst, ob es möglich wäre, nach einem halben Jahr zu wechseln. Wichtig ist es meines Erachtens, dass du offen und ehrlich mit allen Beteiligten deine Wechselabsichten besprichst. Gut möglich, dass sich dann ein möglichst nahtloser Wechsel machen lässt.
Gut zu wissen: Ein FSJ/ FÖJ/ BFD kann erst dann als solche offiziell bescheinigt werden, wenn sechs Monate komplett geleistet worden sind. Das kann wichtig werden, falls du den Freiwilligendienst als Wartezeit für ein Studium und/oder als Praxisnachweis für eine Ausbildung oder ein Fach-Studium brauchst. Da wäre es schade, wenn du volle sechs Monate in er einen Einrichtung, aber nur 5,5 Monate in der anderen Einrichtung gewesen wärst. Tipp: Wenn das mit dem Wechsel klappt, achte darauf, dich in beiden Einrichtungen möglichst volle sechs Monate zu engagieren.