Während des Freiwilligendienstes zahlt der Träger die Krankenversicherung für dich, der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen. Wenn du ein halbes Jahr FSJ machst, gilt diese Regelung nur für dieses halbe Jahr.
Was deinen Status für die Zeit zwischen FSJ und Studienbeginn angeht, empfehle ich dir, dich bei deiner Familienversicherung zu erkundigen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers, bei dem du dein FSJ machst, können dich zu deiner persönlichen Situation beraten.