Bei einem FSJ, FÖJ oder BFD übernimmt die Träger-Organisationen für dich die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung. Wenn du vor deinem Freiwilligendienst privat versichert bist, kann die Privatversicherung also nicht einfach weiterlaufen. Aber du hast in der Regel die Möglichkeit, mit deiner Privatversicherung eine Anwartschaft zu vereinbaren. Damit ruht deine Mitgliedschaft für die Dauer deines FSJ. Du kannst dann wieder in die private Versicherung zurückwechseln, wenn dein Freiwilligendienst endet.