Wer Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) machen möchte, kann das nur machen solange er oder sie 26 Jahre jung ist. Also müsstest du in dem Monat mit dem Freiwilligendienst aufhören, in dem du deinen 27. Geburtstag feierst. Wenn das weniger als ein halbes Jahr wäre, könntest du kein FSJ machen. Denn sechs Monate sind die Mindestdauer für ein Freiwilliges Soziales Jahr. Sollte dein Geburtstag im Hinblick auf ein FSJ / FÖJ ungeschickt liegen, wäre das aber auch kein Problem. Du könntest dich von vorneherein für einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) bewerben, der steht auch älteren Freiwilligen offen. Bei unseren evangelischen Trägern läuft ein BFD genauso ab wie ein FSJ. Ein Bundesfreiwilligendienst ist auch im Tätigkeitsbereich Natur und Umwelt möglich.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
Ein Freiwilliges Jahr dauert – wie der Name schon sagt – meistens zwölf Monate. In der Regel kannst du bis auf 18 Monate verlängern, in bestimmten Fällen sogar bis auf zwei Jahre. Der Verlängerung muss zuerst deine Einsatzstelle zustimmen, sie muss deinen Platz schließlich weiter bezahlen. Außerdem muss der Träger einverstanden sein. Sobald du Interesse hast, deinen Dienst zu verlängern, frage in deiner Einsatzstelle nach.
Es lohnt sich für dich, wenn du einen Freiwilligendienst wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machst. Oder mit einem Programm wie weltwärts oder dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ins Ausland gehst.
Du kannst:
- in Deutschland erste Berufserfahrungen sammeln (das ist dann wie im Praktikum, nur mit Taschengeld und pädagogisch begleitet)
- Auslandserfahrungen sammeln und dabei längere Zeit an einem Ort arbeiten
- in bestimmte Berufe hineinschnuppern, um zu erfahren, ob sie das Richtige für dich sind
- Selbstorganisation lernen. Und erfahren, wie es ist, sich fern vom Elternhaus ein Jahr lang durchzuschlagen
- die Wartezeit zwischen Schule und Ausbildung überbrücken
- eine Auszeit zwischen Schule und weiterer Ausbildung nehmen
Die Frage des Alters ist je nach Förderprogramm unterschiedlich: Im entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" und im "Europäischen Freiwilligendienst" ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, im "Internationalen Jugendfreiwilligendienst" hingegen können die Freiwilligen auch mit 17 Jahren eingesetzt werden.
Dazu kommt aber die Frage, ob Träger Projekte und Einsatzbedingungen anbieten können, die für Freiwillige, die noch nicht volljährig sind, geeignet sind. Sicher ist es deshalb für dich bisher nicht so einfach gewesen, eine Einsatzstelle zu finden.
Dass du im November auf eine Einsatzstelle nachrücken kannst, ist leider eher unwahrscheinlich. Die Planung eines Freiwilligendienstes im Ausland ist sehr komplex und benötigt viel Zeit (zum Beispiel für die Gesundheitsvorsorge oder Visumsbeantragung), so dass kurzfristiges Nachrücken bei den meisten Trägern nicht möglich ist.
Es gibt aber Träger, die einen zweiten Ausreisezeitpunkt im Januar oder Februar anbieten - dafür könntest du dich dann regulär bewerben. Nimm dir etwas etwas Zeit für die Recherche und schau, ob du solche Möglichkeiten finden. Ansonsten läuft der Freiwilligendienst dir auch nicht weg. Auch nach einer Ausbildung oder einem Studium ist das eine tolle Option.
Ja, das ist meistens möglich. Wenn du merkst, dass es in deiner Einsatzstelle nicht klappt, und du mit deiner Einsatzstelle keine Lösung finden kannst, sprich mit den Pädagoginnen und Pädagogen deines Trägers, die du im Einführungs-Seminar kennengelernt hast. Für Konflikte und Schwierigkeiten in der Einsatzstelle haben sie ein offenes Ohr. Da sie nicht zu deiner Einsatzstelle gehören, kannst du mit ihnen ganz offen reden. Gemeinsam werdet ihr sicher eine Lösung finden.
Im Motivationsschreiben sollte klar erkennbar sein, warum du dich für einen Freiwilligendienst entschieden hast. Wenn deine Bewerbung bereits ein (ausführliches) Motivationsschreiben enthält, in dem du dich vorstellst und deine Gründe und Vorstellungen für einen Freiwilligendienst erläuterst, kannst du das Anschreiben als formales Begleitschreiben kurz halten. Dann reicht es, darauf hinzuweisen, wofür du dich bewirbst und welche Unterlagen du mit deiner Bewerbung für den Freiwilligendienst mitschickst. Und nicht vergessen: deine Kontaktdaten für mögliche Rückfragen.
Ob du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machst - deine Dienstzeit ist gesetzlich geregelt: mit dem Jugendfreiwilligendienstegesetz und dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst. Diese Spielregeln werden dann von den einzelnen Träger ausgestaltet. Das heißt für dich im Klartext: Du hast Pflichten. Aber auch Rechte! Die Wichtigsten im Überblick:
Recht auf Bildung: In beiden Diensten hast du die Pflicht - oder besser gesagt: das Recht - an 25 Bildungstagen teilzunehmen, wenn du einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst absolvierst. Die Inhalte der Seminare sind je nach Träger unterschiedlich. Manche bieten Blockseminare (meistens 5 Tage) oder einzelne Seminartage an. Bei Diakonischen Werk zum Beispiel hast du in der Regel fünf Seminare, die jeweils fünf Tage dauern. So erlebst du mit anderen Freiwilligen eine spannende und informative Zeit.
Recht auf Urlaub: Freiwillige bekommen zwischen 24 und 30 Tagen Urlaub. Bei Jugendlichen unter 18 greift das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Recht auf Vergütung: Freiwillige haben Anspruch auf Taschengeld. Die meisten Träger zahlen je nachdem noch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Verpflegungsgeld. Die genaue Höhe ist unterschiedlich. Darüber hinaus haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Andere Leistungen, wie etwa Wohngeld, können zusätzlich beantragt werden. Ob Wohngeld gewährt wird, ist vom Einkommen abhängig und wird im Einzelfall geprüft. Dabei werden neben den Einkünften aus dem Freiwilligendienst auch Einkünfte wie etwa Unterhalt, Kindergeld oder Renten berücksichtigt. Eine Garantie, dass man Wohngeld bekommt, gibt es nicht.
Recht auf Sozialversicherung: In einem geregelten Freiwilligendienst bist du sozialversichert. Die Beiträge für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung übernimmt der Träger.
Tipp:
Schau dir den Vertrag mit deinem Träger genau an, damit du keine unangenehmen Überraschungen erlebst. In der Vereinbarung stehen die Rechte und Pflichten aller Beteiligten - also von dir, der Einrichtung und dem Träger; im BFD auch des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Ein weiteres Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist im Prinzip möglich. Doch zwei Dinge müssen berücksichtigt werden:
1.) Das Alter: Ein FSJ ist nur bis zu dem Monat möglich, in dem man 27 Jahre alt wird. Wer sich vom Ausland aus bewirbt und bald den 26. Geburtstag feiert, könnte ein Zeitproblem bekommen. Denn es kann Monate dauern, bis eine Stelle gefunden, alle nötigen Unterlagen und das Visum beisammen sind.
2.) Die Dauer des ersten FSJ: Wer bereits ein zwölfmonatiges FSJ geleistet hat, kann beim zweiten Mal nur ein sechsmonatiges FSJ machen. Denn beim Freiwilliges Sozialen Jahr darf sich jede Person maximal 18 Monate engagieren. Wer beim ersten FSJ einen ganzjährigen Freiwilligendienst in der Einsatzstelle um ein halbes Jahr verlängert hat, kann sich nicht mehr für ein weiteres FSJ bewerben.
Alternative für alle, die älter als 27 Jahre sind: der Bundesfreiwilligendienst
In Deutschland gibt es noch eine andere Möglichkeit, einen Freiwilligendienst zu machen. Das ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Den können auch Leute machen, die älter als 27 Jahre sind. Aber auch hier gibt es eine Einschränkung: Wer 27 Jahre und älter ist, kann nur alle fünf Jahre einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Das heißt: Wer in Deutschland mit 23 Jahren ein FSJ gemacht hat, kann dann mit 28 Jahren einen Bundesfreiwilligendienst machen. Und dann wieder mit 33, mit 38, mit 42 ...
Du kannst deinen Freiwilligendienst jederzeit kündigen. Im Freiwilligenvertrag stehen die Einzelheiten beschrieben. Allerdings solltest du dir den Schritt gründlich überlegen. Es ist nicht nur für dich, sondern auch für die Einsatzstelle und den Träger schade, wenn du mitten im Jahr abbrichst. Wenn du deinen Freiwilligendienst kündigen willst, sprich auf jeden Fall vorab mit deinem Träger und der Einsatzstelle. Ob Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst: Ein FSJ/ FÖJ, BFD kann dir offiziell nur dann anerkannt werden, wenn mindestens sechs Monate absolviert worden sind.
Ja, das ist meistens möglich. Wenn du merkst, dass es in deiner Einsatzstelle nicht klappt, und du mit deiner Einsatzstelle keine Lösung finden kannst, sprich mit den Pädagoginnen und Pädagogen deines Trägers, die du im Einführungsseminar kennengelernt hast. Für Konflikte und Schwierigkeiten haben sie ein offenes Ohr. Da sie nicht zu deiner Einsatzstelle gehören, kannst du mit ihnen offen reden. Gemeinsam werdet ihr sicher eine Lösung finden.
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