Auslandsjahr: Wie du trotzdem für Landtag und Bundestag wählen kannst

Ob der Bundestag oder ein Landtag gewählt wird: Falls du am Wahltag im Ausland einen Freiwilligendienst machst, kannst du trotzdem deine Stimme abgeben. Du hast drei Möglichkeiten, um deinen Stimmzettel noch vor oder nach deiner Abreise abzugeben.
Foto: fotolia.com/Carola Vahldiek
Du hast die Wahl: Wer für einen Freiwilligendienst im Ausland ist, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben.

 

Ob Bundestag, Landtag oder Kommunalwahl: Deine Stimme ist wichtig. Auch wenn du am Wahltag für einen Freiwilligendienst im Ausland sein solltest, kannst du deine Stimme abgeben. Wir zeigen dir, wie. Du hast drei Möglichkeiten.
 

1. Vor deiner Ausreise:
Persönlich im Wahlbüro deiner Stadt / deiner Gemeinde

Am Einfachsten ist es, wenn du persönlich aufs Rathaus oder ins Bürgerbüro gehst. Dort bekommst du deinen Wahlschein und die Wahlunterlagen. Gleich vor Ort kannst du deinen Stimmzettel ausfüllen und im versiegelten Kuvert abgeben.
 

2. Vor deiner Ausreise:
Briefwahl von Deutschland aus

Wenn du deine Stimme per Briefwahl abgeben möchtest, beantragst du zuerst deine Briefwahlunterlagen im Rathaus oder im Bürgerbüro. Das geht persönlich, online oder per E-Mail. Dazu nötig sind diese Angaben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift. Die Briefwahlunterlagen werden an deine Adresse in Deutschland geschickt. Am besten füllst du den Stimmzettel noch vor deiner Ausreise aus und schickst ihn an das Wahlbüro. Du kannst deine Briefwahlunterlagen aber auch mit ins Ausland nehmen und von dort abschicken. Achte dann aber auf eine ausreichende Frankierung, und dass die Post vor dem 24. September in deinem Wahlbüro eintrifft.
 

3. Nach deiner Ausreise:
Briefwahl vom Ausland aus

Du bist schon im Ausland? Dann kannst du deine Briefwahlunterlagen online oder per E-Mail beim Bürgerbüro deiner Stadt oder Gemeinde beantragen. Wichtig: Gib die Adresse an, wo du während deines Freiwilligenjahrs wohnst. Solltest du (noch) keine  haben, kannst du auch die Adresse deiner Partnerorganisation im Ausland oder deiner Einsatzstelle angeben. Prüfe, ob Briefe per Luftpost nach Deutschland geschickt werden müssen. Sollte das der Fall sein, weise deine Gemeinde beim Beantragen der Briefwahlunterlagen darauf hin. Denke daran, dass auch du deine Briefwahlunterlagen per Luftpost zurückschickst. Deine Post muss ausreichend frankiert sein.

In einigen Ländern ist eine Briefwahl wegen der Infrastruktur vor Ort schwierig, der Brief wäre viel zu lange unterwegs. In solchen Ländern bieten deutsche Auslandsvertretungen für Wahlpost einen Kurierweg an. Ob das gegebenenfalls in deinem Land möglich ist, findest du hier heraus: www.bundeswahlleiter.de

Text: Detlef Schneider

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