Fragen und Antworten

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Das hängt ganz vom Bundesland ab, wo du die Fachhochschulreife erwirbst. Ob  Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) - ein geregelter Freiwilligendienst wird in fast allen Bundesländern für den praktischen Teil des Fachhochschulreife anerkannt. Meistens wird vorausgesetzt, dass der Freiwilligendienst zwölf Monate in Vollzeit geleistet wird.

Die Bedingungen können aber je nach Bundesland anders sein. In Hamburg zum Beispiel wird ein FSJ oder BFD nur dann anerkannt, wenn der schulische Teil auf einem allgemeinbildenden Gymnasium absolviert wurde. Wurde zum Beispiel eine höhere Handelsschule besucht, wird ein FSJ oder BFD nur bedingt als Praktikum anerkannt. Es kommt dann darauf an, in welchem Tätigkeitsbereich der Freiwilligendienst geleistet wird. 

Tipp: Erkundige dich schon im Vorfeld, welche Bedingungen für den praktischen Teil in deinem Bundesland gelten. Die Ansprechpartner können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Oftmals sind es Schulen, Schulbehörden oder Bezirksregierungen. Sobald du das geklärt hast, kannst du einen passenden Freiwilligendienst suchen. Und du kannst dann mit dem Anbieter schon im Vorfeld all das besprechen, was im Hinblick auf die Fachhochschulreife für das spätere Anerkennen des FSJ oder BFD wichtig sein könnte.

Möchtest du deinen Freiwilligendienst in Deutschland machen?

Oder willst du für ein Freiwilligenjahr ins Ausland?

Das Bewerben läuft jeweils etwas anders ab. Unsere Bewerbungstipps helfen dir weiter:

Du möchtest vom Ausland für einen Freiwilligendienst nach Deutschland kommen? Nähere Infos findest du bei unseren "5 Tipps für Interessierte aus dem Ausland"

Ja, das geht. Aber du solltest dich bei der regionalen Ausländerbehörde so schnell wie möglich informieren, wie das mit dem Visum ist. Kläre mit der Ausländerbehörde, ob du dein Visum nach deiner Au-pair-Tätigkeit für den Freiwilligendienst verlängern kannst. Oftmals ist das möglich, ohne dass du dafür in dein Heimatland zurückreisen musst. Aber das kann je nach Herkunftsland unterschiedlich sein.

Wie die Bedingungen in deinem Fall mit Marokko sind, kann dir die Ausländerbehörde am besten sagen. Es ist wichtig, dass du dass so früh wie möglich tust, denn manchmal kann es viele Wochen dauern, bis man sein Visum (verlängert) bekommt. Noch ein Tipp: Achte darauf, dass der Freiwilligendienst möglichst nahtlos an deinen Au-pair-Aufenthalt anschließt. Liegt eine längere Wartezeit dazwischen, könnte es sonst Schwierigkeiten beim Erteilen der Aufenthaltsgenehmigung geben.

Das stimmt nicht. Es ist gesetzlich geregelt, dass kinderbezogene Leistungen wie Kindergeld oder Kinderfreibeträge während einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) weitergezahlt werden. Das gilt auch für die Waisenrente.

Du kannst auch jünger als 18 sein, wenn du ein freiwilliges Jahr im Ausland machen willst. Das hängt vor allem von zwei Punkten ab:

1.) Das Förderprogramm:

Freiwilligendienste im Ausland werden in der Regel über bestimmte Förderprogramme organisiert oder auch auf der Grundlage von Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Freiwilligen. Förderprogramme sind zum Beispiel "weltwärts", der "Internationale Jugendfreiwilligendienst" oder das "Diakonische Jahr im Ausland" (DJiA). Diese Programme setzen inhaltlich unterschiedliche Schwerpunkte. Und sie haben unterschiedliche Altersgrenzen.

Für den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" können sich junge Leute bewerben, die zwischen 18 und 28 Jahre sind, für das DJiA musst du zwischen 18 und 30 sein. Der "Internationale Jugendfreiwilligendienst" - kurz IJFD - steht allen offen, die zwischen 16 und 26 Jahre sind. Jugendliche unter 18 können sich zum Beispiel auch für eine Einsatzstelle bewerben, die über das Programm "FSJ im Ausland" gefördert wird - das ist ab 16 Jahren möglich.

2.) Auf das Anforderung der Einsatzstelle:

Für manche Einsatzstellen muss man volljährig sein, auch wenn sie über ein Programm organisiert werden, über das sich auch Minderjährige bewerben können. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn für diesen Freiwilligendienst ein Führerschein notwendig ist. 

Tipp:

Wenn du dich für ein freiwilliges Jahr im Ausland bewerben willst und bestimmte Einsatzstellen im Blick hast, erkundige dich am besten vorher bei den jeweiligen Organisationen nach den genauen Voraussetzungen.

Weitere Infos über die verschiedenen Auslandsprogramme findest du bei ein-jahr-freiwillig.de: Das Wichtigste ist dort in Infoboxen zusammengefasst, Freiwillige berichten über ihre Erfahrungen.

Wer nach dem Asylverfahrensgesetz eine Aufenthaltsgestattung beziehungsweise eine Duldung erhalten hat, kann nach drei Monaten einen Freiwilligendienst leisten. Zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Oder einen Bundesfreiwilligendiest (BFD), für den sich auch Personen bewerben können, die älter als 27 Jahre sind.

Um einen Freiwilligendienst machen zu können, muss die betreffende Person eine Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Der Aufenthaltsstatus selbst ändert sich durch einen Freiwilligendienst nicht. Sollte während des Freiwilligendienstes der Asylantrag abgelehnt werden, so verschafft der Freiwilligendienst kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Ihre Tochter kann sich auch ohne deutschen Pass für ein FSJ in Deutschland bewerben, da die Jugendfreiwilligendienste auch Menschen aus dem Ausland offen stehen. Als EU-Bürgerin braucht sie ohnehin kein Visum für Deutschland, so dass eine mögliche Hürde schon wegfällt.

Das FSJ kann auch für eine Dauer von 6 Monaten geleistet werden. Wir empfehlen Ihrer Tochter aber, sich vor der Bewerbung direkt bei den Trägern, für die sie sich interessiert, gezielt nach dieser Möglichkeit zu erkundigen. Denn viele Programme sind regulär auf 12 Monate ausgelegt.

Ja. Wenn du in Deutschland ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machen willst, spielt deine Nationalität keine Rolle. Du kannst dich also bei unseren evangelischen Anbietern bewerben, auch wenn du nicht in Deutschland wohnst. 

Tipp:

Einfacher kannst du dich für einen Freiwilligendienst in Deutschland bewerben, wenn es in deinem Land eine Organisation gibt, die EDYN angehört. EDYN ist ein ökumenisches Netzwerk christlicher Anbieter von Freiwilligenorganisationen. Fachleute unterstützen dich bei deiner Bewerbung. EDYN-Partner gibt es in diesen Ländern:  

  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Italien
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Großbritannien
  • Ukraine
  • Ungarn
  • USA 

     

Noch ein Tipp:

Plane genügend Zeit ein, wenn du dich vom Ausland aus für einen Freiwilligenjahr in Deutschland bewirbst. Ob FSJ oder BFD: Freiwilligendienste beginnen in Deutschland meistens im September. Wenn du zum Beispiel ein Visum benötigst, kann es das Vorbereiten eines Freiwilligendienstes verlängern. Am besten beginnst du ein Jahr vor deinem geplanten Dienstantritt damit, dich zu informieren und zu bewerben.

Weitere Infos findest du in unserer Checkliste "5 Tipps für Interessierte aus dem Ausland

Freiwilligendienste im Bereich "Sport" kannst du auch auf ein-jahr-freiwillig.de finden. Allerdings sind Einsatzstellen mit Schwerpunkt "Sport" relativ rar. Denn bei den evangelischen Anbietern liegen die Schwerpunkte stärker auf Freiwilligendienste in Bereichen wie Soziales, Pflege, Natur- und Umweltschutz, Gemeinde- und Friedensarbeit.

ein-jahr-freiwillig.de ist noch im Wachsen begriffen. Das heißt: Einige unserer Anbieter werden ihre Angebote für Freiwillige erst noch einstellen. Es lohnt sich also immer, unsere Anbieter direkt zu kontaktieren. Tipp: Der CVJM-Gesamtverband Deutschland e.V. bietet Freiwilligendienste mit dem Schwerpunkt "Sport" an. Dort kannst du dich erkundigen, ob in deiner Region zum gewünschten Zeitpunkt ein FSJ oder BFD Sport möglich ist.  

Die Kontaktdaten des CVJM findest du in unserer Rubrik "Anbieter im Überblick".       



Ob und wie du deinen Freiwilligendienst später nutzen oder einbringen kannst, hängt unter anderem von deinem beruflichen Weg ab. Es empfiehlt sich grundsätzlich, die Bescheinigung oder das Zeugnis über den Freiwilligendienst zukünftigen Bewerbungen beizulegen - auch wenn du dich nicht im sozialen Bereich bewirbst. Das freiwilliges Jahr belegt ja dein soziales Engagement. Es zeigt, dass du über den Tellerrand schaust. Und dass du ein Jahr lang zuverlässig einer Vollzeittätigkeit nachgegangen bist und dabei wichtige Erfahrungen gesammelt hast.

Wenn du im sozialen Bereich bleibst oder dich sogar bei deiner Einsatzstelle um einen Job bewirbst, erhöht das FSJ, FÖJ oder der BFD sicher die Chance auf Übernahme: Man kennt dich und du bist mit der Einrichtung schon vertraut. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht. Du solltest einen Freiwilligendienst nicht allein aufgrund solcher Job-Hoffnungen leisten, sondern weil du Lust auf ein Bildungs- und Orientierungsjahr im sozialen Bereich hast. Dann lohnt sich der Freiwilligendienst so oder so für dich – und wenn es hinterher auch noch deine beruflichen Chancen verbessert, ist das ein toller Zusatzeffekt.

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