Ja, das ist meistens möglich. Wenn du merkst, dass es in deiner Einsatzstelle nicht klappt, und du mit deiner Einsatzstelle keine Lösung finden kannst, sprich mit den Pädagoginnen und Pädagogen deines Trägers, die du im Einführungs-Seminar kennengelernt hast. Für Konflikte und Schwierigkeiten in der Einsatzstelle haben sie ein offenes Ohr. Da sie nicht zu deiner Einsatzstelle gehören, kannst du mit ihnen ganz offen reden. Gemeinsam werdet ihr sicher eine Lösung finden.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
Im Motivationsschreiben sollte klar erkennbar sein, warum du dich für einen Freiwilligendienst entschieden hast. Wenn deine Bewerbung bereits ein (ausführliches) Motivationsschreiben enthält, in dem du dich vorstellst und deine Gründe und Vorstellungen für einen Freiwilligendienst erläuterst, kannst du das Anschreiben als formales Begleitschreiben kurz halten. Dann reicht es, darauf hinzuweisen, wofür du dich bewirbst und welche Unterlagen du mit deiner Bewerbung für den Freiwilligendienst mitschickst. Und nicht vergessen: deine Kontaktdaten für mögliche Rückfragen.
Ob du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machst - deine Dienstzeit ist gesetzlich geregelt: mit dem Jugendfreiwilligendienstegesetz und dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst. Diese Spielregeln werden dann von den einzelnen Träger ausgestaltet. Das heißt für dich im Klartext: Du hast Pflichten. Aber auch Rechte! Die Wichtigsten im Überblick:
Recht auf Bildung: In beiden Diensten hast du die Pflicht - oder besser gesagt: das Recht - an 25 Bildungstagen teilzunehmen, wenn du einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst absolvierst. Die Inhalte der Seminare sind je nach Träger unterschiedlich. Manche bieten Blockseminare (meistens 5 Tage) oder einzelne Seminartage an. Bei Diakonischen Werk zum Beispiel hast du in der Regel fünf Seminare, die jeweils fünf Tage dauern. So erlebst du mit anderen Freiwilligen eine spannende und informative Zeit.
Recht auf Urlaub: Freiwillige bekommen zwischen 24 und 30 Tagen Urlaub. Bei Jugendlichen unter 18 greift das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Recht auf Vergütung: Freiwillige haben Anspruch auf Taschengeld. Die meisten Träger zahlen je nachdem noch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Verpflegungsgeld. Die genaue Höhe ist unterschiedlich. Darüber hinaus haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld. Andere Leistungen, wie etwa Wohngeld, können zusätzlich beantragt werden. Ob Wohngeld gewährt wird, ist vom Einkommen abhängig und wird im Einzelfall geprüft. Dabei werden neben den Einkünften aus dem Freiwilligendienst auch Einkünfte wie etwa Unterhalt, Kindergeld oder Renten berücksichtigt. Eine Garantie, dass man Wohngeld bekommt, gibt es nicht.
Recht auf Sozialversicherung: In einem geregelten Freiwilligendienst bist du sozialversichert. Die Beiträge für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung übernimmt der Träger.
Tipp:
Schau dir den Vertrag mit deinem Träger genau an, damit du keine unangenehmen Überraschungen erlebst. In der Vereinbarung stehen die Rechte und Pflichten aller Beteiligten - also von dir, der Einrichtung und dem Träger; im BFD auch des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Ein weiteres Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist im Prinzip möglich. Doch zwei Dinge müssen berücksichtigt werden:
1.) Das Alter: Ein FSJ ist nur bis zu dem Monat möglich, in dem man 27 Jahre alt wird. Wer sich vom Ausland aus bewirbt und bald den 26. Geburtstag feiert, könnte ein Zeitproblem bekommen. Denn es kann Monate dauern, bis eine Stelle gefunden, alle nötigen Unterlagen und das Visum beisammen sind.
2.) Die Dauer des ersten FSJ: Wer bereits ein zwölfmonatiges FSJ geleistet hat, kann beim zweiten Mal nur ein sechsmonatiges FSJ machen. Denn beim Freiwilliges Sozialen Jahr darf sich jede Person maximal 18 Monate engagieren. Wer beim ersten FSJ einen ganzjährigen Freiwilligendienst in der Einsatzstelle um ein halbes Jahr verlängert hat, kann sich nicht mehr für ein weiteres FSJ bewerben.
Alternative für alle, die älter als 27 Jahre sind: der Bundesfreiwilligendienst
In Deutschland gibt es noch eine andere Möglichkeit, einen Freiwilligendienst zu machen. Das ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Den können auch Leute machen, die älter als 27 Jahre sind. Aber auch hier gibt es eine Einschränkung: Wer 27 Jahre und älter ist, kann nur alle fünf Jahre einen Bundesfreiwilligendienst machen.
Das heißt: Wer in Deutschland mit 23 Jahren ein FSJ gemacht hat, kann dann mit 28 Jahren einen Bundesfreiwilligendienst machen. Und dann wieder mit 33, mit 38, mit 42 ...
Du kannst deinen Freiwilligendienst jederzeit kündigen. Im Freiwilligenvertrag stehen die Einzelheiten beschrieben. Allerdings solltest du dir den Schritt gründlich überlegen. Es ist nicht nur für dich, sondern auch für die Einsatzstelle und den Träger schade, wenn du mitten im Jahr abbrichst. Wenn du deinen Freiwilligendienst kündigen willst, sprich auf jeden Fall vorab mit deinem Träger und der Einsatzstelle. Ob Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst: Ein FSJ/ FÖJ, BFD kann dir offiziell nur dann anerkannt werden, wenn mindestens sechs Monate absolviert worden sind.
Ja, das ist meistens möglich. Wenn du merkst, dass es in deiner Einsatzstelle nicht klappt, und du mit deiner Einsatzstelle keine Lösung finden kannst, sprich mit den Pädagoginnen und Pädagogen deines Trägers, die du im Einführungsseminar kennengelernt hast. Für Konflikte und Schwierigkeiten haben sie ein offenes Ohr. Da sie nicht zu deiner Einsatzstelle gehören, kannst du mit ihnen offen reden. Gemeinsam werdet ihr sicher eine Lösung finden.
Es gibt außer der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht keine formalen Voraussetzungen für ein FSJ oder einen BFD. Die Vollzeitschulpflicht ist je nach Bundesland mit 15 oder 16 erreicht. Der Schulabschluss ist nicht wichtig. Und auch Berufserfahrung wird nicht verlangt. Erwartet wird vielmehr die Bereitschaft, sich mit anderen Menschen zu beschäftigen und sich auf sie einzulassen. Ebenso solltest du bereit sein, die übertragenen Aufgaben verantwortungsvoll zu übernehmen.
Auch bei einem Freiwilligendienst im Ausland steht deine Motivation im Vordergrund. Ein Freiwilligendienst im Ausland ist jedoch oft erst ab 18 Jahren möglich. Im Programm "weltwärts" ist Volljährigkeit sogar vorgeschrieben. Bei der Altersgrenze nach oben kommt es ganz auf das Programm an. Ein FSJ und einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst kann man bis zum 27. Geburtstag machen. Ein Europäischer Freiwilligendienst ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres und der "weltwärts"-Freiwilligendienst bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres möglich. Im Bundesfreiwilligendienst (BFD): hingegen gibt es nach oben keine Altersgrenze - auch Berufstätige und Senioren können einen machen.
Ja. Du musst aber ein paar Konsequenzen bedenken. Eine Probezeit im Ausland gibt es nicht. Musst du mit dem Freiwilligendienst aus gesundheitlichen Gründen aufhören - egal ob psychischer oder physischer Art - brauchst du ein ärztliches Attest. Wenn die Sicherheitslage im Land es erfordert oder ein naher Verwandter von dir stirbt, ist ein Abbruch natürlich sofort möglich.
Brichst du vorzeitig deinen Freiwilligendienst ab, können höhere Kosten für dich entstehen. Kläre mit deiner Entsende-Organisation, wie gegebenenfalls zum Beispiel höhere Rückreisekosten bezahlt werden können. Deine Entsende-Organisation kann dich beraten, wie du deinen Freiwilligendienst an einer anderen Einsatzstelle fortsetzen kannst.
In der Regel verpflichtest du dich für zwölf Monate. Das Freiwillige Jahr beginnt in der Regel zwischen August und Oktober. Einige Träger bieten auch flexible Einstiegstermine. Je nach Träger kann dein Freiwilligendienst auch sechs oder 18 Monate dauern - in einigen Fällen auch 24 Monate. Es ist auch möglich, einen Freiwilligendienst in mehreren Blöcken und bei verschiedenen Einsatzstellen zu absolvieren. Der erste Block muss jedoch mindestens sechs Monate dauern. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel zwischen 35 Stunden und 40 Stunden pro Woche. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Oftmals bewirbst du dich beim Träger, manchmal auch direkt bei der Einrichtung - das hängt vom Anbieter ab. In der Stellenbörse von ein-jahr-freiwillig.de erfährst du bei den Stellenangeboten, wohin du deine Bewerbung schicken kannst.
In der Regel bewirbst du dich bei einer Organisation. Diese Anbieter werden oftmals auch als Träger oder bei Auslandsstellen auch als Entsendeorganisation bezeichnet. Eher selten kannst du dich direkt in einer Einrichtung bewerben. Die Einrichtungen würden dich dann bitten, die Bewerbung an den zuständigen Träger zu richten. Der Vorteil: Die Träger oder Entsendeorganisationen haben meist eine große Auswahl an Einsatzstellen. Sie können dir sofort freie oder auch andere Stellen nennen, die für dich interessant sind. Und sie beraten dich auf Wunsch ganz individuell.
Du kannst dich bei mehreren Organisationen gleichzeitig bewerben. Sobald du bei einer Organisation eine Zusage erhalten hast, solltest du die anderen Träger und Entsendeorganisationen umgehend darüber informieren. So haben andere Suchende eine Chance, eine Wunschstelle dort zu bekommen.
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