Wer einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) macht, bekommt seinen Ausweis vom Ministerium. Das ist eine Plastikkarte, die nicht gestempelt wird. Wenn man ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) macht, kann es auch sein, dass der Träger einen Freiwilligenausweis in Papierform aushändigt. Dann sollte das Foto gestempelt sein. Wenn das nicht der Fall ist, am besten den Träger bitten, das nachzuholen.
Fragen und Antworten
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Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Bildungs- und Lernjahr. Dazu gehören die Arbeit und Erfahrungen in der Einsatzstelle, aber auch die Seminare. In den Seminaren lernst du andere Freiwillige kennen und hast Zeit, dich mit ihnen auszutauschen. Du beschäftigst dich mit interessanten Themen, die du oftmals mitbestimmen kannst. Und du hast in der Regel viel Spaß dabei.
Die Seminare sind dein gutes Recht, denn du sollst nicht allein als Arbeitskraft gesehen werden. Sie finden in deiner Arbeitszeit statt. Die Regelung, dass Freiwillige zu 25 Seminartagen verpflichtet sind, gilt für jeden gesetzlich geregelten Freiwilligendienst: für FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst sowie für jeden weiteren Dienst, der sich an das FSJ-Gesetz anlehnt.
Es kommt ganz darauf an, ob du einen geförderten Dienst leistest oder einen ungeförderten. Bei einem geförderten internationalen Freiwilligendienst - zum Beispiel Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD), Europäischer Freiwilligendienst (EFD) oder weltwärts - ist der Träger verpflichtet, für dich eine Auslandskranken-, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Bei einem ungeförderten Dienst achte selbst auf folgende Mindeststandards: Auslandskrankenversicherung (mit Pflegeversicherung und Reiserücktransport) sowie Unfallversicherung (inklusive Invalidität und Dienst-Haftpflichtversicherung).
Dein Träger oder deine Einsatzstelle zahlt alle wichtigen Versicherungen für dich mit dem vollem Versicherungsbeitrag: die gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung. Wichtig für Dich zu wissen: Während des FSJ oder des BFD besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV). Das gilt auch dann, wenn du zuvor über deine Eltern krankenversichert warst und das im Anschluss während der Berufsausbildung oder des Studium wieder sein wirst.
Alle Interessierten aus dem Ausland können sich in Deutschland für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) bewerben. Die Bedingungen sind die gleichen wie für Freiwillige aus Deutschland. Das bedeutet: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Versicherungen, pädagogische Begleitung und Seminare in Deutschland sind abgedeckt.
Selbst zu zahlen sind in der Regel die Reisekosten, eventuell noch Gebühren fürs Visum. Einige Einsatzstellen finanzieren auch einen Sprachkurs. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten in der evangelischen Trägergruppe findest du unter: www.ev-freiwilligendienste.de
Hierzu gibt es Vorbereitungsseminare in Deutschland, teilweise auch im Gastland. Die Teilnahme ist Pflicht. Fast alle Entsendeorganisationen bieten solche Vorbereitungsseminare in Deutschland an. Dieser Ausreisekurs dauert je nach Organisation drei Tage bis zwei Wochen. Ist der Ausreisekurs in Deutschland kürzer, gibt es oft noch eine Einführungswoche im Gastland. Darüber informieren die jeweiligen Entsendeorganisationen.
Beim Ausreisekurs in Deutschland erfährst du etwas über die Lebensumstände im Gastland, zum Beispiel:
- Wie leben die Menschen?
- Was machen sie in ihrer Freizeit?
- Was kochen und essen sie?
- Was für Sport treiben sie?
Außerdem stellt deine Organisation vor, was sie in diesem und in anderen Ländern leistet. Ehemalige Freiwillige berichten von ihren Projekten. Vor allem aber geht es in den Seminaren um dich und die anderen ausreisenden Freiwilligen:
- Welche Werte sind dir wichtig?
- Auf welche Vorstellungen wirst du im Gastland treffen?
- Wie findest du dich am Anfang dort zurecht?
- Welche Konflikte erwarten dich?
- Mit welchen Techniken kannst du Konflikte bewältigen?
Die Einführungswoche im Gastland ist dann mehr auf dein Land zugeschnitten. Außerdem lernst du andere Freiwillige aus deiner Region kennen.
Die Fahrtkosten zu den Seminaren bekommst du bei einem Freiwilligendienst erstattet. Was die tägliche Fahrt zu deinem Einsatzort angeht, da tragen die Freiwilligen die Fahrtkosten in der Regel selbst. Je nach Einzelfall stellen dir die Einsatzstelle oder der Träger als Teil des Taschengeldes ein Monatsticket zur Verfügung. Aber wichtig zu wissen: Du bekommst mit deinem Freiwilligenausweis im öffentlichen Nahverkehr ermäßigte Monatstickets bei den Verkehrsunternehmen. Auch die Bahncard der Deutschen Bahn erhält man zum ermäßigten Preis.
Ein Freiwilligendienst ist kein Arbeitsverhältnis. Du arbeitest freiwillig und erhältst dafür ein Taschengeld. Die Höhe hängt vom Gastland und Entsendeorganisation ab. In der Regel erhalten Freiwillige im Ausland etwa 100 Euro Taschengeld sowie kostenlos Unterkunft und Verpflegung. Verschiedene deutsche Banken bieten ein kostenloses Girokonto in Verbindung mit einer Spar- oder Kreditkarte an. Damit kannst du während dem Freiwilligendienst in den meisten Ländern der Welt kostenlos Geld abheben. Informiere dich vorher, wie du im Ausland an dein Geld kommst.
Du bekommst Taschengeld, je nach Träger zwischen 150 und 250 Euro. Bis zum 25. Geburtstag bekommen deine Eltern für dich auch Kindergeld ausbezahlt. Ein freiwilliges Jahr ist kein Arbeitsverhältnis. Deshalb gibt es auch kein Gehalt, sondern Taschengeld. An manchen Einsatzstellen wirst du mit Mahlzeiten versorgt, ansonsten wird dir ein Verpflegungsgeld ausgezahlt. Deine Einsatzstelle oder der Träger übernimmt zudem die Kosten für alles, was du zur Ausübung deines Freiwilligensdienstes benötigst, von speziellen Impfungen bis zur notwendigen Arbeitskleidung.
Welche Kosten bei einem Freiwilligendienst im Ausland übernommen werden, ist von Träger zu Träger unterschiedlich. Das hängt auch davon ab, wie hoch der Eigenbeitrag der Freiwilligen ist. Es ist bei einem Freiwilligendienst im Ausland üblich, dass Freiwillige sich in irgendeiner Form an der Finanzierung des Dienstes beteiligen. Indem sie zum Beispiel einen einmaligen Programmbeitrag zahlen oder einen Unterstützerkreis aufbauen, der monatliche Spenden aufbringt.
Oft haben Träger besondere Regelungen für den Fall, dass Freiwillige finanzielle Schwierigkeiten haben – denn die Teilnahme an einem Freiwilligendienst darf nicht am Geld scheitern! Am besten informierst du dich bei den verschiedenen Trägern über ihre Rahmenbedingungen. Auch die Unterkunft ist von Träger zu Träger, von Land zu Land und von Einsatzstelle zu Einsatzstelle verschieden. Es kann sein, dass Freiwillige in Gastfamilien untergebracht sind, ein Zimmer innerhalb der Einrichtung haben oder in einer WG mit anderen Freiwilligen zusammen wohnen.
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