Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Die internationalen Organisationen auf unserer Freiwilligenbörse stellen in der Regel alle Angebote ein, die sie haben. Die Anbieter haben Bewerbungsfristen, in Gesprächen und/oder Info-Workshops wird meist gemeinsam mit den Bewerberinnen und Bewerbern besprochen, welche Länder und Projekte am besten zu ihnen passen.

Bei einigen Organisationen sind jetzt im März die offiziellen Bewerbungsfristen für eine Ausreise im Sommer 2024 zwar schon vorbei. Viele Anbieter haben aber noch offene Plätze. Sie bieten auch die Möglichkeit noch nachzurücken. Denn es kommt immer wieder vor, dass Interessierte kurzfristig wieder absagen müssen.

Nimm am besten direkt per Mail oder Telefon Kontakt mit den Organisationen auf, die für dich interessante Projekte vermitteln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren und beraten dich gern. Sie können dir sagen, für welche Länder und Projekte sie gegebenenfalls noch Plätze anbieten können und wie das Bewerben bei ihnen abläuft.

Eine Länderübersicht und Kontakte zu unseren Organisationen findest du auf dieser Seite:
https://www.ein-jahr-freiwillig.de/int/anbieter

Internationale Freiwillige, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) kommen, dürfen neben ihrem Freiwilligendienst in Deutschland keinen Nebenjob ausüben. Der Grund ist, dass das Visum an die Ausübung des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gekoppelt ist. Ausländische Freiwillige, die nicht aus der EU kommen, erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Demnach bezieht sich das Aufenthaltsrecht allein auf das Ausüben des Freiwilligendienstes. Weitere Nebentätigkeiten dürfen nicht ausgeübt werden.

Bei Freiwilligen, die aus Deutschland oder aus einem EU-Land stammen, ist das anders. Die können in einem begrenzten Umfang neben dem FSJ, FÖJ oder BFD einen Mini-Job machen und müssen das mit ihrer Einsatzstelle oder Träger abstimmen.

Freiwilligendienste wie FSJ oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) können auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Es ist im Prinzip möglich, zum Beispiel zwölf Monate bei einem Träger einen FSJ zu machen und woanders nochmals weitere sechs Monate. Wenn du einen Träger findest, der ein sechs-monatiges FSJ/BFD in einer ergotherapeutischen Praxis vermitteln kann, könntest du also noch einen weiteren Freiwilligendienst machen. 



Wichtig aber für dich zu wissen: 

Freiwilligendienste wie FSJ und BFD können nur dann als solche offiziell anerkannt werden, wenn mindestens sechs Monate komplett (!) absolviert sind. Das kann für dich von Bedeutung sein, wenn du den Freiwilligendienst als praktischen Teil einer Ergotherpeuten-Ausbildung anerkennen lassen könntest. Wenn dein zweites FSJ/BFD zum Beispiel nur fünf Monate dauert, kann dir keine BFD/FSJ-Bescheinigung ausgestellt werden. Und ohne diese offizielle Bescheinigung kann dir der Freiwilligendienst dann nicht bei der Ausbildung angerechnet werden.



Stelle also beim Bewerben sicher, dass dein zweiter Freiwilligendienst mindestens sechs Monate dauern kann. 

Die Dauer der Arbeitszeit regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz – kurz: JArbSchG. Es gilt auch, wenn du einen Freiwilligendienst leistest wie zum Beispiel ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Demnach dürfen laut Paragraph 8 Jugendliche täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche.

Jugendliche haben Anspruch auf Urlaub. Wer zum Beginn eines Kalenderjahrs noch keine 16 Jahre alt ist, bekommt mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr. Wer zum Beginn eines Kalenderjahrs noch keine 17 ist, hat Anspruch auf mindestens 27 Tage jährlich, und wer noch keine 18 Jahr alt ist, hat Anspruch auf mindestens 25 Tage pro Jahr. Nähere Informationen findest du in Paragraph 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Bei einem FSJ, FÖJ oder BFD übernimmt die Träger-Organisationen für dich die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung. Wenn du vor deinem Freiwilligendienst privat versichert bist, kann die Privatversicherung also nicht einfach weiterlaufen. Aber du hast in der Regel die Möglichkeit, mit deiner Privatversicherung eine Anwartschaft zu vereinbaren. Damit ruht deine Mitgliedschaft für die Dauer deines FSJ. Du kannst dann wieder in die private Versicherung zurückwechseln, wenn dein Freiwilligendienst endet.

Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) können in der Regel als Praxisnachweise anerkannt werden. Allerdings entscheiden das die Ausbildungsstätten. Ein Freiwilligendienst muss inhaltlich zur Ausrichtung des Studiengangs passen. Die Voraussetzungen können je nach Ausbildung und je nach Bundesland etwas unterschiedlich sein. 

TIPP: Wenn Du schon weißt, welche (Fachhoch-) Schule du nach dem FSJ besuchen willst, erkundige dich dort schon mal nach den Bedingungen. Dann kannst du dir gezielt passende Einsatzstellen aussuchen und dich dort bewerben.

Auch gut zu wissen: Ein FSJ oder BFD kann nur dann offiziell bescheinigt werden, wenn mindestens sechs Monate voll absolviert worden sind. Das kann wichtig werden, wenn du dir den Freiwilligendienst als Wartezeit auf ein Studium und als Praxisnachweis anerkennen lassen willst.

Bei einem geförderten Freiwilligendienst wie FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst (BFD) kannst du um bis zu sechs Monate verlängern. Es sind also maximal 18 Monate Freiwilligendienst möglich.

Du in deiner Einsatzstelle verländern. Du kannst aber auch zwei Freiwilligendienste kombinieren, indem du z.B. ein sechs-monatiges FSJ/BFD in einer Einsatzstelle machst und dich neu für einen weiteren zwölf-monatigen Freiwilligendienst bei einer anderen Einsatzstelle bewirbst. 

Beachte, dass ein FSJ / BFD nur dann offiziell anerkannt werden kann, wenn mindestens sechs Monate voll absolviert worden sind. Das kann wichtig werden, wenn du den Freiwilligendienst als Wartezeit für ein Studium oder als Bescheinigung für einen Praxisteil in Ausbildung/Studium nutzen kannst.

Was auch geht: Nach einem FSJ / BFD in Deutschland kannst du für weitere zwölf Monate einen Freiwilligendienst im Ausland machen. Freiwilligendienste in Deutschland und ein Freiwilliges Internationales Jahr werden nicht aufeinander angerechnet.

Für Südamerika ist das leider nicht möglich. Von Belgien aus könntest du dich aber für einen Freiwilligendienst in einem europäischen Land bewerben.

Der Grund ist, dass bei unseren Anbietern die Freiwilligendienste in den Ländern Südamerikas  über die Förderprogramme weltwärts oder Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) vermittelt werden. Bei beiden Programmen ist es Voraussetzung, dass die Bewerberinnen und Bewerber ihren Wohnsitz vor dem Freiwilligendienst in Deutschland oder "Nicht-Deutsche den dauerhaften Aufenthalt oder Aufenthaltsrecht bzw. –titel in Deutschland" haben.



Wenn es nicht unbedingt Südamerika sein muss und dich auch ein Land in Europa interessiert, kannst du dich über das Europäische Solidaritätskorps (ESK) für ein Auslandsjahr bewerben. Dieses Programm wird von der Europäischen Union (EU) gefördert und ist offen für alle EU-Bürgerinnen und -bürgern im Alter zwischen 18 und 30 Jahren: https://www.solidaritaetskorps.de



Eine andere Möglichkeit in Südamerika Auslandserfahrung zu sammeln, könnten z.B. auch privat organisierte Praktika, Work&Travel oder Au-pair-Angebote sein. Ideen und weitere Infos findest du auf https://www.rausvonzuhaus.de

 

Ja, einen Freiwilligendienst kannst du mit jedem Schulabschluss machen. Hauptsache, du hast die Schule abgeschlossen und hast deine Schulpflicht erfüllt. 

In der Regel besteht der Anspruch auf Kindergeld bei einem freiwilligen internationalen Jahr weiter. Es kommt allerdings darauf an, über was für ein Programm das Auslandsjahr läuft. Die Angebote unserer evangelischen Organisationen laufen in den allermeisten Fällen über staatliche Förderprogramme wie zum Beispiel weltwärts, Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) oder Europäisches Solidaritätskorps (ESK). Bei diesen Förderprogrammen ist der Anspruch auf die Fortzahlung des Kindergelds gewährleistet. 

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