Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Zwischen dem ersten und dem zweiten BFD müssen fünf Jahre liegen. Da Dein Bundesfreiwilligendienst bereits sechs Jahre zurückliegt, könntest du jetzt wieder einen machen. Am besten erkundigst du dich direkt bei den Organisationen deiner Wahl, ob sie Einsatzstellen für Ältere als 27 haben und was möglich wäre. Beim BFD ist es ja auch möglich, sich in Teilzeit zu engagieren. Du könntest prüfen, ob das eventuell auch eine Option für dich sein könnte. 

Ob Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) - ein freiwilliges Jahr kannst du auf bis zu 18 Monate verlängern. Wenn du einen 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst gemacht hast, stehen dir noch weitere 6 Monate zu - wenn du willst.

Schade, dass du nicht einfach in deiner Einsatzstelle verlängern kannst. Aber vielleicht kann dir dein Träger in einer anderen und ähnlichen Einrichtung einen halbjährigen Freiwilligendienst anbieten? Der Wechsel in eine andere Einrichtung könnte für dich auch interessant sein, weil du dann neue Erfahrungen sammeln kannst, von denen du während deiner Erzieherinnen-Ausbildung profitieren kannst.

Tipp: Suche das Gespräch mit deinen Ansprechpersonen beim Träger. Gemeinsam werdet ihr sicher eine Lösung finden.

Über die Stellensuche auf ein-jahr-freiwillig.de kannst du gezielt nach Einsatzstellen mit Unterkunft suchen.



Mit einem Klick auf "Suche verfeinern" kannst du die Zahl der Treffer eingrenzen. In den Stellenprofilen ist jeweils das Mindestalter vermerkt. Steht dort nichts mit 18 Jahren, können sich auch jüngere Interessierte bewerben.

Ob Umweltschutz, Krankenpflege oder handwerkliche Tätigkeiten - es gibt viele Bereiche, in denen ein freiwilliges soziales Jahr möglich ist. Wir haben einen Online-Test entwickelt, der dir einen Überblick der Tätigkeiten und einen ersten Eindruck vermittelt, was für ein Freiwilligendienst zu dir passen könnte: 

www.ein-jahr-freiwillig.de/was-fuer-ein-freiwilligendienst-passt-zu-mir

Du kannst über unsere Stellensuche auch einfach mal stöbern, was es für Einsatzstellen gibt. Vielleicht spricht Dich etwas spontan an?

Der Link zu unserer Stellensuche:

www.ein-jahr-freiwillig.de/stellensuche

Weißt du schon, WO in Deutschland du ein freiwilliges Jahr machen willst? Du kannst auch direkt mit den Anbietern Kontakt aufnehmen. Einfach mal anrufen oder eine E-Mail schicken: Die netten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten dich gerne. Sie sind darin geschult, Interessierten eine passende Einsatzstelle zu vermitteln.

Der direkte Kontakt hat auch den Vorteil, dass dir die Leute sagen können, welche Einsatzstellen aktuell noch frei sind. Das freiwillige Jahr beginnt meistens im August/September. Daher sind jetzt viele Plätze bereits besetzt. Aber die Auswahl dürfte derzeit trotzdem noch gut sein.

Kontakte zu den Organisationen, den sogenannten Trägern, findest du über unsere Stellensuche. Wenn du Einsatzstellen und Organisationen in deiner Nähe suchst, kann dir auch unser FSJ-Radar weiterhelfen: www.fsj-radar.de

Das geht. Wenn du mit weltwärts im Ausland warst, kannst du dich für Programme wie zum Beispiel Europäischer Freiwilligendienst (EFD), Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD) oder FSJ / FÖJ im Ausland bewerben. Du kannst diese Freiwilligendienste auch im direkten Anschluss miteinander kombinieren. 

In der Regel ist das kein Problem. Freiwilligendienste im Ausland werden meist nicht auf deutsche Förderprogramme wie FSJ oder BFD angerechnet. Wenn du also einen Europäischen Freiwilligendienst (EFD) absolviert hast, kannst du anschließend noch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machen. 

 

Das kann von Organisation zu Organisation sehr unterschiedlich sein. Es ist nicht ungewöhnlich, wenn es einige Wochen dauert, ehe du eine Antwort bekommst. 

Bewerbungen werden oftmals erst gesammelt, dann gesichtet, ausgewertet und je nach dem auch geprüft, ob die Interessierten und die Einsatzstellen auch wirklich zueinander passen oder ob es womöglich für die Bewerberinnen und Bewerber noch bessere Alternativen gibt. Kurzum: Ein Bewerbungsprozess dauert sein Zeit.

Wenn du aber nach ein paar Wochen noch nichts gehört hast, kannst du ruhig bei der Organisation anrufen: Bekräftige freundlich dein Interesse und erkundige dich, bis wann du mit einer Rückmeldung rechnen kannst. 

Es steht dir selbstverständlich auch frei, dich bei mehreren Organisationen zu bewerben. Solltest du dann von einem der Anbieter eine Zusage bekommen und einen Freiwilligenvereinbarung unterschreiben, sag aber bitte den anderen Organisationen Bescheid, dass du inzwischen eine Einsatzstelle hast.

Entscheidend ist, ob du dich für das FSJ direkt in Österreich beworben hast. Falls ja, gilt dein Engagement in Wien als ein reiner Freiwilligendienst im Ausland. Dein freiwilliges Jahr in Wien dürfte dann nicht mit einem FSJ, FÖJ oder BFD in Deutschland verrechnet werden.

Anders sieht es aus, falls dein Engagement in Wien über eine Organisation in Deutschland zustande gekommen ist. Wenn dein Freiwilligendienst in Österreich über ein deutsches Förderprogramm läuft, müssten die beiden Freiwilligendienste einander angerechnet werden. Der Grund: Nach dem deutschen Jugendfreiwilligendienstgesetz dürfen geförderte Freiwilligendienste maximal 18 Monate geleistet werden. Wenn du in Wien ein ganzes Freiwilliges Soziales Jahr gemacht hast, kannst du anschließend in Deutschland nur noch sechs Monate ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst machen. 

Kurzum: Ob du nach deinem Jahr in Wien auch noch ein 12-monatiges FSJ in München machen kannst, hängt von der Frage ab, ob du in Deutschland bereits in den "Genuss" eines geförderten Freiwilligendienstes gekommen bist. 

Falls nein, solltest du dies beim Bewerben die Organisationen darauf hinweisen, dass dein FSJ in Wien NICHTS mit einem FSJ in Deutschland zu tun hat und das Jugendfreiwilligendienstgesetz in deinem Fall nicht greift. Da die Freiwilligendienste in Österreich und Deutschland gleich heißen und ähnlich aufgebaut sind, kann es leicht zu Missverständnissen kommen.

Ein FSJ kann gekündigt werden. Wie und wann steht in der Vereinbarung, die du mit deiner Organisation abgeschlossen hast. Falls du bereits eine Vereinbarung unterschrieben hast, achte genau auf den Wortlaut und lass dich gegebenenfalls auch nochmals auf deine Situation hin genauer beraten.

In der Regel kannst du aber aus wichtigen Gründen kündigen - zum Beispiel wenn du eine Ausbildung oder ein Studium beginnst. Diese Form wird "außerordentliche" oder auch "fristlose Kündigung" genannt. Man kann dann mit einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds aufhören.

Daneben gibt's auch die Möglichkeit,  vorzeitig zu kündigen. Und zwar mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Variante wäre dann die sogenannte "ordentliche Kündigung". Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung: In beiden Fällen findet in der Regel ein klärendes Gespräch statt.

Bei ein-jahr-freiwillig.de findest du keine Angebote für Au-pair-Stellen. Ob Freiwilliges Soziales Jahr oder Internationaler Jugendfreiwilligendienst: Unsere Organisationen vermitteln ausschließlich Engagements für Freiwilligendienste in Deutschland und im Ausland. 

Tipp: Informationen und Kontakte rund ums Thema Au-pair findest du auf dem Au-pair-Portal des "Vereins für Internationale Jugendarbeit" (vij): www.au-pair-vij.org

Frage-Service

Hast du Fragen rund ums Thema Freiwilligendienste?
Stell deine Frage, wir antworten dir so schnell wie möglich
Per WhatsApp-Chat - Kontakt:
01523-7783225
Über instagram:
einjahrfreiwillig